Fremdwährung (FX_UNCONVERTED)
Bestellungen in einer anderen Währung als Euro brauchen eine EUR-Umrechnung, bevor sie gebucht werden können. Fehlt diese Umrechnung, markiert KanzleiSynchron den Vorgang als FX_UNCONVERTED und führt ihn als Ausnahme.
Warum FX_UNCONVERTED auftritt
Abschnitt betitelt „Warum FX_UNCONVERTED auftritt“- Die Bestellung wurde in Fremdwährung (z. B. USD, GBP) erfasst.
- Es liegt kein EUR-Betrag und kein Umrechnungskurs zum Transaktionsdatum vor.
Ohne EUR-Betrag lässt sich der Vorgang nicht in den DATEV-Stapel schreiben — eine offene FX-Ausnahme kann daher den Export blockieren (EXPORT_BLOCKED).
So lösen Sie es
Abschnitt betitelt „So lösen Sie es“- Kurs nachschlagen — den EUR-Referenzkurs zum Transaktionstag der Bestellung ermitteln. Üblich ist der EZB-Referenzkurs (Europäische Zentralbank) des jeweiligen Tages.
- Umrechnen — den Fremdwährungsbetrag mit diesem Kurs in Euro umrechnen.
- Eintragen — die Ausnahme öffnen und Korrigiert annehmen wählen; den errechneten EUR-Betrag eingeben und bestätigen.
Nachvollziehbarkeit
Abschnitt betitelt „Nachvollziehbarkeit“Die Korrektur wird wie jede Ausnahmenauflösung im Audit-Trail protokolliert — mit Akteur, Zeitstempel und dem eingetragenen Betrag. Der Steuerberater kann die Umrechnung später nachvollziehen.
Nächster Schritt
Abschnitt betitelt „Nächster Schritt“Alle Status im Überblick: Fehlercodes. Der vollständige Ausnahmen-Workflow: Ausnahmen klären.