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Fremdwährung (FX_UNCONVERTED)

Bestellungen in einer anderen Währung als Euro brauchen eine EUR-Umrechnung, bevor sie gebucht werden können. Fehlt diese Umrechnung, markiert KanzleiSynchron den Vorgang als FX_UNCONVERTED und führt ihn als Ausnahme.

  • Die Bestellung wurde in Fremdwährung (z. B. USD, GBP) erfasst.
  • Es liegt kein EUR-Betrag und kein Umrechnungskurs zum Transaktionsdatum vor.

Ohne EUR-Betrag lässt sich der Vorgang nicht in den DATEV-Stapel schreiben — eine offene FX-Ausnahme kann daher den Export blockieren (EXPORT_BLOCKED).

  1. Kurs nachschlagen — den EUR-Referenzkurs zum Transaktionstag der Bestellung ermitteln. Üblich ist der EZB-Referenzkurs (Europäische Zentralbank) des jeweiligen Tages.
  2. Umrechnen — den Fremdwährungsbetrag mit diesem Kurs in Euro umrechnen.
  3. Eintragen — die Ausnahme öffnen und Korrigiert annehmen wählen; den errechneten EUR-Betrag eingeben und bestätigen.

Die Korrektur wird wie jede Ausnahmenauflösung im Audit-Trail protokolliert — mit Akteur, Zeitstempel und dem eingetragenen Betrag. Der Steuerberater kann die Umrechnung später nachvollziehen.

Alle Status im Überblick: Fehlercodes. Der vollständige Ausnahmen-Workflow: Ausnahmen klären.